Patientenfragen
Sie brauchen hierfür eine Verordnung von einem Arzt, der zuvor die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung festgestellt hat. Liegt diese Verordnung vor oder wurde Sie Ihnen zugesichert, können Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail bei uns anmelden. Wir vereinbaren dann zeitnah einen Termin mit Ihnen.
Alle behandelnden Vertragsärzte dürfen Logopädie verordnen, d.h.:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte
- Kinderärzte (Pädiater)
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
- Phoniater / Pädaudiologen
- Neurologen
- (Neuro-)Chirurgen
- Internisten,
- Orthopäden
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
Kassenpatienten
Die Kosten einer logopädischen Therapie auf Basis einer ärztlichen Verordnung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, dass 10% der Kosten zuzüglich 10 EURO Verordnungsgebühr pro Verordnungsblatt vom Patienten selbst getragen werden müssen. Dies gilt allerdings erst nach Abschluss des 18. Lebensjahres. Kinder und Jugendliche sind also von dieser Zuzahlung befreit.
Gesetzlich Versicherte müssen pro Kalenderjahr maximal 2% Ihres Bruttojahreseinkommens für Zuzahlungen aufwenden. Sollten Sie diese Grenze erreichen, kann Ihre Krankenkasse Sie auf Antrag von der Zuzahlungspflicht befreien. Diese Befreiung gilt dann jeweils befristet für das restliche Jahr. Bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei 1% des Bruttoeinkommens.
Privatpatienten
Auch die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten logopädischer Therapie - abhängig von den Modalitäten des individuellen Krankenversicherungsvertrages entweder in vollem Umfang oder anteilig. Die genauen Bedingungen sollten vorher erfragt bzw. geklärt werden.
Eine logopädische Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, sonst verliert diese ihre Gültigkeit. Ausnahme: wenn der verordnende Arzt einen späteren Behandlungsbeginn explizit im betreffenden Feld auf der Verordnung benennt.
Eine Verordnung wird ebenfalls ungültig, wenn eine bereits begonnene Behandlungsreihe zu lange unterbrochen wurde.